top of page
colors-3249168_1920.jpg

News

3G für den Friseurbesuch

 

  • einen Termin, und

  • eine FFP2- Maske, und

  • eine tagesaktuelle schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder eines PCR-Tests, oder

  • ca. 15 min vor dem Termin anwesend sein und den selber mitgebrachten Selbsttest oder bei uns für 6,50 € käuflich erworbenen Antigen- Schnelltest, vor unserem Salon durchführen, Ebenso besteht die Möglichkeit einen Nachweis über das Testergebnis auszustellen, oder

  • geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder

  • genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19  erhalten haben und deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder

  • genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können.
     

  • für Kinder unter 6 Jahren gilt keine Testpflich, sowie für Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir nur unter diesen Bedingungen laut Landesregierung arbeiten dürfen.


Vielen Dank für  das Verständnis!

Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
bottom of page